Guidelines and instructions for the Statutory Financial Information to be submitted by Credit Institutions and other certain categories of Financial Institutions to the Central Bank of Malta

24.07.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Central Bank of Malta herausgegebenes Richtliniendokument mit Anweisungen zur statistischen und aufsichtsrechtlichen Meldung der „Statutory Financial Information“ (CBM_CIR-Returns) durch Kreditinstitute und bestimmte andere Finanzinstitute. Die Fassung trägt den Stand Juli 2026 und gilt für in Malta zugelassene Kreditinstitute und ausländische Zweigstellen, die ihre Meldungen ausschließlich an die Central Bank of Malta übermitteln, welche die Daten aggregiert an die EZB und die MFSA weiterleitet. Inhaltlich beschreibt das Dokument allgemeine Meldeanforderungen gemäß CBM Directive No. 5, den Bezug auf EZB-Regeln (u. a. Verordnung ECB/2021/2), ESA 2010 und das IMF Monetary and Financial Statistics Manual, sowie detaillierte Vorgaben zur Einreichung der zahlreichen Einzelmeldungen (LD-, LS-, AL-, AS-, AE-, MIR-, Flows-, SBS-Formate etc.) inklusive Fristen und Dateiformate. Es nennt explizit die Verwendung der Daten zur Ermittlung der Mindestreserveverpflichtung gemäß Verordnung (EU) 2021/378 und erläutert in Anhang 12 die Definition der Reservebasis, die unterschiedlichen Reservequoten (0 % und 1 %), Ausschlüsse, die Berechnung pro Maintenance Period und den Abzug von 100.000 EUR je Institut. Das Dokument enthält weiterführende Anhänge zu statistischen Meldegrundsätzen (z. B. Residenzbegriff und sektorale Zuordnung nach ESA 2010), Bewertungsrichtlinien, Klassifikation nach NACE Rev. 2.1, Flow-Returns, MIR-Zinssätzen, länderspezifischen und wirtschaftsraumbezogenen Codes sowie eine Liste der verwendeten Abkürzungen. Es legt präzise Einreichungsfristen (grundsätzlich der 15. Kalendertag nach Ende des Berichtszeitraums), Anforderungen an Deklarationsformulare, Versionierung von Revisionen, Validierungs- und Plausibilitätsprüfungen, Aufbewahrungspflichten und Kommunikationswege (INFOSTAT-Portal, E-Mail) fest. Rechtlich stützt sich das Dokument auf Artikel 23 des Central Bank of Malta Act (Cap. 204) sowie CBM Directive No. 5 (einschließlich Regelungen zu Nichtbefolgung) und verweist auf die Verpflichtung der Bank, die von der EZB verlangten Statistiken zu erheben und weiterzuleiten. Es beschreibt zudem Sonderfälle und Neubewertungen, etwa die statistische Reklassifikation von Ländern beim Beitritt zum Euro-Währungsgebiet (Übergang von ROW zu MUMs, Währungsumstellung auf Euro und Anpassungen in Flows- und Währungs-spezifischen Meldungen) sowie die Beendigung der Meldepflicht bei Lizenzsurrender.