Guideline (EU) 2014/810 of the European Central Bank on monetary and financial statistics, consolidated version (ECB/2014/15)

03.10.2019 Ausgabe 2014/810

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte konsolidierte Fassung der Leitlinie (EU) 2014/810 (ECB/2014/15) zu monetären und finanziellen Statistiken, inklusive der eingearbeiteten Änderungsleitlinien bis zum Stand 02.10.2019. Die Leitlinie legt den Anwendungsbereich und die Berichtspflichten der nationalen Zentralbanken (NCBs) gegenüber der EZB fest und verweist u. a. auf die einschlägigen Verordnungen (EU) Nr. 1071/2013, 1073/2013, 1074/2013, 1075/2013 sowie auf die Leitlinie ECB/2010/20 und die UCITS-Richtlinie 2009/65/EG. Sie regelt im Detail die Meldung von Bilanzstatistiken der MFIs (einschließlich eigener Zentralbankbilanzen und BSI-Daten anderer MFIs), einschl. Bestände, Transaktionen, Flow-Adjustments, Revisionen, Konsistenzprüfungen, Grossing-up-Verfahren und Bewertungsregeln, basierend auf den Schemata in den Anhängen I–IV und den Tabellen in Annex II. Die Leitlinie beschreibt besondere Backdata-Anforderungen für Nicht-Euro-Mitgliedstaaten beim Euro-Beitritt (z. B. rückwirkende Meldung von MFI/MMF-, IF-, FVC-, Wertpapier- und Zahlungsstatistiken über mehrere Jahre) sowie spezielle Bestimmungen für Positionen gegenüber Nicht-Euro-Mitgliedstaaten und EU-Institutionen wie dem Single Resolution Board. Sie legt Berichtsfrequenzen und Fristen fest (z. B. monatliche Daten bis zum 15. Arbeitstag, quartalsweise Daten bis zum 28. Arbeitstag, jährliche Reihen für bestimmte e-Geld-Statistiken) und verlangt die jährliche Übermittlung eines Meldekalenders mit exakten Transmissionsterminen. Die Leitlinie enthält detaillierte Regeln zur statistischen Erfassung von elektronischem Geld (monatlich und jährlich, differenziert nach MFIs und sonstigen E-Geld-Instituten), zu Statistiken über Postgiroinstitute (POGIs) und Zentralstaat, sowie zu Memorandum-Items, die für Geldmengen, Zinsstatistik und Finanzkonten der Währungsunion benötigt werden. Sie definiert Anforderungen an Erläuterungsnoten der NCBs (z. B. bei Reclassifications, Revisionen oder besonderen Entwicklungen über 5 Mrd. EUR) und regelt, wie Konsistenz zwischen statistischer Bilanz und Rechnungslegung über standardisierte Prüf-Templates zu überwachen ist. Im Anhang werden zahlreiche Begriffe und Sektorklassifikationen präzise definiert, darunter POGIs, private equity funds, real estate funds, securitisations (inkl. synthetische/traditionelle Verbriefungen), security and derivative dealers, social security funds, e-money-Produkte, UCITS, verschiedene Arten von Schuldverschreibungen und Beteiligungstiteln sowie Residencedefinitionen. Die konsolidierte Fassung dokumentiert die fortlaufenden Änderungen der Leitlinie durch die Änderungsleitlinien (EU) 2015/571, 2016/450, 2017/148, 2018/877 und 2019/1386, ohne selbst Rechtswirkung zu entfalten, und verweist für die authentischen Fassungen auf das Amtsblatt der EU (z. B. OJ L 340 vom 26.11.2014).