Guidance notes to Regulation ECB/2001/13 on the MFI balance sheet statistics

10.09.2002

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Zusammenfassung

Die Guidance Notes sind ein erläuterndes Auslegungsdokument der Europäischen Zentralbank zur Verordnung ECB/2001/13 über die monatliche Bilanzstatistik der Monetären Finanzinstitute (MFI). Sie beziehen sich auf die Fassung der Verordnung ECB/2001/13 und richten sich an MFI im Euro-Währungsgebiet, mit Fokus auf die konsistente Meldung von Beständen, Transaktionen, Neubewertungen und Umgliederungen. Inhaltlich werden u. a. Definitionen und Abgrenzungen von Beständen („stocks“), Transaktionen, sonstigen Veränderungen, Fremdwährungsumrechnungen, Neubewertungen, Umklassifizierungen und Sektorzuordnungen erläutert. Es werden Rechenregeln und Identitäten zwischen Beständen, Transaktionen, Neubewertungen und sonstigen Änderungen dargestellt und als formale Prüfgleichungen beschrieben. Die Guidance Notes enthalten detaillierte Beispiele und Tabellen zur Behandlung von Wertpapieren (z. B. unterschiedliche Bewertungsmethoden, „lower of market/purchase“, Buchwert vs. Marktwert) und zur Ermittlung von Flüssen bei Kurs- und Wechselkursänderungen. Sie erläutern die Anwendung des „transaction method“ und des „net method“ für Wertänderungen sowie die Aufteilung von Kursgewinnen/-verlusten und sonstigen Anpassungen in den Meldestatistiken. Mehrfach wird auf die rechtliche Grundlage der Meldepflichten durch die Verordnung ECB/2001/13 verwiesen, einschließlich Querverweisen auf Anhänge und Formulare der MFI-Bilanzstatistik. Die Guidance Notes präzisieren, wie Sonderfälle (z. B. Abschreibungen, Ausbuchungen, Umtausch von Instrumenten, Fusionen, Wechsel des Sektors oder Instruments) statistisch zu kodieren und den jeweiligen Bilanzpositionen zuzuordnen sind. Sie beschreiben außerdem die Abgrenzung zwischen Marktwert‑ und Buchwertberichterstattung sowie die Anforderungen an Konsistenz zwischen Bilanzstatistik und anderen statistischen Berichten des Eurosystems. Änderungen betreffen vor allem Klarstellungen der Begriffe, zusätzliche Beispiele für Sonderfälle und eine verfeinerte Darstellung der Berechnungslogik, ohne dass neue Meldepositionen eingeführt werden.