Survey of national practices regarding MFI balance sheet statistics

06.11.2015 Ausgabe November 2015

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Zusammenfassung

Dies ist ein von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Bericht, der die Ergebnisse einer Erhebung zu nationalen Praktiken bei den Bilanzstatistiken monetärer Finanzinstitute (MFI/BSI) im Euroraum dokumentiert. Die Publikation mit Stand November 2015 bezieht sich auf die 18 Länder des Euroraums im Jahr 2014 (ohne Litauen) und beschreibt die Praxis der nationalen Zentralbanken (NCBs) und MFIs bei der Meldung von Bilanzdaten. Inhaltlich behandelt der Bericht den rechtlichen und institutionellen Rahmen (u. a. nationale Zentralbankgesetze, Rolle anderer Aufsichtsbehörden), den Umfang und die Validierung der Datenerhebung, die Rechnungslegungs- und Bewertungspraktiken, die Übersetzung von Buchhaltungsdaten in BSI-Statistiken sowie Sonderthemen wie Wertberichtigungen, Verbriefung, Kreditkartenkredite, Margin Deposits und Notional Cash Pooling. Zentraler Referenzrahmen sind die BSI-Verordnung ECB/2013/33 (als Neufassung von ECB/2008/32 und ursprünglich ECB/1998/16), die MFS-Guideline ECB/2014/15, Guideline ECB/2010/20 sowie internationale Rechnungslegungsstandards (IAS 39, künftig IFRS 9) und das ESA 2010; außerdem wird auf das BSI Manual von 2012 als methodisches Referenzdokument verwiesen. Der Bericht enthält detaillierte, länderspezifische Auswertungen (Annex 1) und drei strukturierte Fragebögen zu Sektorstruktur und Meldeprozessen, Rechnungslegung und Bewertungsmethoden sowie zu securities-by-security-Reporting, Verbriefung, Depositen, Kapital und Verknüpfungen mit anderen Makrodatensätzen; Annex 3 fasst die Antworten tabellarisch (Matrixformat) zusammen. Hervorgehoben werden umfangreiche Strukturzahlen zum MFI-Sektor Ende 2014: 6.416 MFIs mit Vermögenswerten von 31,9 Billionen Euro, davon 5.492 Kreditinstitute (96,7 % der Bilanzsumme), 750 Geldmarktfonds und 174 sonstige MFIs, mit einer dominierenden Rolle der Geschäftsbanken und erheblichen Unterschieden zwischen den Ländern. Die Studie zeigt, dass die BSI-Verordnung und die zugehörigen Leitfäden zwar zu einem hohen Harmonisationsgrad und qualitativ hochwertigen Statistiken geführt haben, in vielen Bereichen aber weiterhin nationale Ermessensspielräume, abweichende Bewertungs- und Verbuchungspraktiken sowie spezifische Derogationen für kleine Institute („tail MFIs“) bestehen. Explizit identifiziert werden Harmonisierungsbedarfe u. a. bei der zeitlichen Erfassung von Krediten, der Behandlung von Pensionsgeschäften, Abschreibungen, komplexen Wertpapieren, Depositen mit eingebetteten Derivaten, Treuhand- und Margeneinlagen sowie bei der Abbildung von Repo-Geschäften mit zentralen Kontrahenten; die Ergebnisse sollen in künftige Überarbeitungen der statistischen Rechtsakte und des BSI-Handbuchs einfließen und als Benchmark für weitere Harmonisierung dienen.