Guidance notes on MFI balance sheet statistics - EU enlargement (Regulation ECB/2003/10)

10.02.2004

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Zusammenfassung

Dies ist ein Anhang (Tabellen 3 und 4) zu den „Guidance notes on MFI balance sheet statistics – EU enlargement“ der Europäischen Zentralbank. Es handelt sich um eine Fassung, in der Vierteljahresdaten für MFIs mit länderspezifischer und währungsspezifischer Gliederung beschrieben werden; der Adressatenkreis sind MFIs, NCBs und beteiligte Mitgliedstaaten, der geographische Umfang umfasst u. a. BE, CZ, DK, DE, FI, SE, GB sowie den „Rest der Welt“. Inhaltlich legt Tabelle 3 eine Länderaufgliederung der MFI‑Bilanzpositionen (z. B. „Currency in circulation“, „Deposits from MFIs/non‑MFIs“, „Debt securities issued“, „Loans to MFIs/non‑MFIs“, „Securities other than shares“ nach Laufzeiten, „MMF shares/units“, „Shares and other equity“, „Fixed assets“, „Remaining assets/liabilities“) fest. Tabelle 3 sieht eine gesonderte Ausweisung der Positionen nach inländischem Sektor, „Other participating Member States“ und einem Teil „Rest of the world“ vor, wobei für bestimmte Zellen ein „#“ Kennzeichnung für potenziell verzichtbare Detailmeldungen verwendet wird. Tabelle 4 definiert eine Währungsaufgliederung der gleichen Bilanzpositionen, mit Spalten für einzelne Mitgliedstaatenwährungen (CZK, DKK, EEK, CYP, LVL, LTL, HUF, MTL, PLN, SIT, SKK, SEK, GBP), den Euro, sowie andere Währungen (USD, JPY, CHF und „Remaining currencies combined“). Für Verbindlichkeiten (z. B. Deposits nach Sektoren und Regionen, Debt securities issued, MMF‑Anteile, verbleibende Verbindlichkeiten) und Aktiva (Loans, Securities other than shares, MMF‑Anteile, Remaining assets) ist angegeben, in welchen Währungen und Konstellationen detaillierte Daten (mit „M“ markiert) vierteljährlich zu melden sind. Eine Fußnote stellt klar, dass für die Konsolidierung der Bilanzaggregate grundsätzlich eine Aufschlüsselung nach Aufenthaltsland der MFI‑Gegenparteien nach jedem potenziellen teilnehmenden Mitgliedstaat erforderlich wäre, der „Rest der Welt“ (ohne DK, SE, GB) jedoch über den Rahmen dieser Übung hinausgeht. Weitere Fußnoten legen fest, dass andere Mitgliedstaatenwährungen (ohne DKK, SEK, GBP) im Sammelposten „Remaining currencies combined“ enthalten sind und dass NCBs auf die Erhebung von Zellen mit „#“ verzichten können, wenn höhere Aggregationen zeigen, dass die Beträge unerheblich sind. Änderungen im engeren Sinne werden nicht explizit als solche hervorgehoben; die Tabellen kodifizieren vielmehr die detaillierten neuen Anforderungen an Länder‑ und Währungszerlegung der MFI‑Bilanz im Zuge der EU‑Erweiterung und der Anwendung von Verordnung ECB/2003/10.